Pflichtverteidiger – Ihre Verteidigung im Strafverfahren

Pflichtverteidiger – Ihre Verteidigung im Strafverfahren

Zufriedene Mandanten sind unser Ansporn

Max Abdikadir
14:55 31 Oct 24
Gute Anwälte. Ein Versprechen ist gut, aber ein Anwalt ist besser. Ich habe einmal Herrn Julian Kirche besucht. Er hat mir den besten Rat gegeben. Die erste Beratung war kostenlos. Vielen Dank. Aber Telefontermine sind Albträume. Bitte versuchen Sie, das Problem zu beheben.
ZTZ
18:26 04 Oct 24
Ich hatte ein Beratungsgespräch mit Herrn Klisch angefragt und seine Antwort kam schneller als bei den Anwälten, mit denen ich zuvor versucht hatte, Kontakt aufzunehmen.Das Gespräch mit Herrn Klisch lief wunderbar. Er nahm sich die Zeit, um all meine Fragen ausführlich zu beantworten (und ich hatte viele gestellt). Er prüfte auch meine Unterlagen und gab am Ende eine Handlungsempfehlung, die wir gemeinsam besprochen haben. Ich war mit der Beratung sehr zufrieden. Eine freundliche und kompetente Person – gerne wieder.
Ahmad Hamdona
23:02 01 Oct 24
Sie haben mir sehr geholfen. Danke Danke
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Pflichtverteidiger – Ihre Verteidigung im Strafverfahren

Pflichtverteidigung in Strafsachen

Wenn Ihnen ein Pflichtverteidiger zusteht, übernehme ich Ihre Verteidigung und setze mich konsequent für Ihre Rechte ein.

Ermittlungsverfahren & Hauptverhandlung

Ich begleite Sie von der ersten Vernehmung bis zum Abschluss des Strafverfahrens und verteidige Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

Hausdurchsuchung, Verhaftung oder Untersuchungshaft

Ein Pflichtverteidiger kann oft bereits im Ermittlungsverfahren entscheidende Vorteile bringen – kontaktieren Sie uns sofort!

Verteidigung für Jugendliche und Erwachsene

Ich übernehme Pflichtverteidigungen im Erwachsenen- sowie im Jugendstrafrecht und sorge für die bestmögliche Verteidigung.

Klarheit in der Rechtsberatung

Sie erhalten eine professionelle Pflichtverteidigung mit transparenter Kommunikation und einer klaren Verteidigungsstrategie.

Deutschlandweite Vertretung

Als erfahrener Strafverteidiger übernehme ich Pflichtverteidigungen bundesweit und stehe Ihnen in jeder Verfahrensphase zur Seite.

Persönliche Betreuung

Persönlicher Kontakt, dauerhafte Erreichbarkeit und individuelle Begleitung sind für uns selbstverständlich – egal ob per Video Telefon, E-Mail oder vor Ort – ganz nach Ihrem Bedarf.

Schnelle Reaktionszeiten

Strafverfahren erfordern schnelles Handeln – als Pflichtverteidiger reagiere ich umgehend und stehe Ihnen kurzfristig zur Verfügung.

Pflichtverteidiger – Ihre Verteidigung im Strafverfahren

Dominic Klisch

☑ Fachanwalt für Strafrecht
☑ Fachanwalt für Familienrecht

Umfangreiche Erfahrung in der Pflichtverteidigung bei Strafverfahren

Mandantenstimmen​

Lesen Sie, wie wir anderen in Ihrer Situation geholfen haben ​

Wir sind für Sie da. Schnelle, effektive Unterstützung ohne Wartezeiten.
Anwalt Pflichtverteidiger

Ablauf der Beratung

Schritt 1: Flexible Terminvereinbarung

Über den untenstehenden Button haben Sie die Möglichkeit, unter Berücksichtigung Ihrer zeitlichen Präferenzen, unverbindlich einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.

Schritt 2: Persönliches Kennenlernen

In einem initialen persönlichen Gespräch, das auch über Zoom oder Teams möglich ist, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten. Unser Hauptfokus liegt dabei auf Ihrer individuellen Situation.

Schritt 3: Mandantenvertrag und Datenübernahme

Unser Team begrüßt Sie herzlich! Ihr Ansprechpartner wird Ihr Mandat übernehmen und freut sich auf eine produktive und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.

Pflichtverteidiger – Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann habe ich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger wird gestellt, wenn Ihnen ein schweres Verbrechen vorgeworfen wird oder Sie sich keinen Anwalt leisten können.

Ja, im Falle einer Verurteilung müssen die Anwaltskosten im Rahmen der Gerichtskosten getragen werden.

Ja, wenn Sie sich frühzeitig einen Strafverteidiger suchen, kann dieser als Ihr Pflichtverteidiger bestellt werden.

Ja, Pflichtverteidiger sind genauso qualifiziert wie Wahlverteidiger. Ein erfahrener Strafverteidiger kämpft für Ihre Rechte.

Falls eine Pflichtverteidigung notwendig ist, wird Ihnen automatisch ein Anwalt zugewiesen.

Ja, wenn Sie freigesprochen werden, übernimmt der Staat die Kosten der Pflichtverteidigung

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